Gemeinschaftsdienstplan

 



Beschluss der JVH 2017 
Regelung Gemeinschaftsdienst- Pflichtstunden

Laut Kleingartenpachtvertrag ist jedes Mitglied verpflichtet während eines Gartenjahres die ihm zugeteilten Gemeinschaftsstunden abzuleisten.

Laut Regelung müssen die vorgegebenen Termine zwingend eingehalten werden, sollte dieser Termin aus einen wichtigen Grund mal nicht passen, informieren Sie frühzeitig den Gemeinschaftsdienstleiter oder Vorstand,  er teilt Euch für einen
anderen Gemeinschaftsdienstsamstag ein.

Es wird nicht mehr geduldet, dass ein Mitglied sich den Termin der Gemeinschaftsstunden selbst aussucht. Wenn die Termine für Gemeinschaftsstunden ohne Abmeldung beim Gemeinschaftsdienstleiter nicht wahrgenommen werden,
wird der Vorstand diese Fehlstunden in Rechnung stellen.

Die nicht geleisteten Gemeinschaftsstunden werden mit 30,00 € je Stunde
in Rechnung gestellt.

gez. der Vorstand